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Mitglieds-/Spartenbeiträge

Kündigungen müssen schriftlich bis 15.11. eines Kalenderjahres in unserer Geschäftsstelle eingehen, um zum Jahresende wirksam zu werden. Später eingereichte Kündigungen werden erst zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam. Im Falle einer Kündigung werden die (anteiligen) Beiträge des laufenden Jahres nicht zurückerstattet.